Ist der Weg zur Anrufung des VfGH die effizenteste oder rascheste Möglichkeit, den Gesetzgeber hinsichtlich OptOut ins Impfregister in die Knie zu zwingen?
Ich gebe zu bedenken, dass auf politischer Ebene z.B. die Arbeiterkammer sehr wohl ein OptOut in den Begutachtungsprozess eingebracht wurde. Allein, es war Kurz, Kogler und Anschober egal.
Eure Meinung dazu?
Tom